Im Jahr 2011 und 2012 habe ich an einigen Ausbildungsmaßnahmen der Zuchtrichterausbildung der EZFG e.V. teilgenommen.
Ein Anwärter für die Tätigkeit als Zuchtrichter der EZFG e.V. hat im Rahmen seiner Ausbildung wenigstens folgende Nachweise zu erbringen (Stand: Nov. 2010):
- Er muss auf mindestens 2 Elo-Treffen der EZFG als Anwärter im Bewertungsring gemeinsam mit den beauftragten Zuchtrichtern teilgenommen haben.
- Er muss an mindestens 50 Beurteilungen von Zuchtrichtern der EZFG als Anwärter tätig gewesen sein.
- Die Beurteilungen müssen mit mindestens 3 verschiedenen, erfahrenen Zuchtrichtern durchgeführt worden sein.
- Als Nachweis über die stattgefundenen Beurteilungen hat der Zuchtrichteranwärter Buch zu führen.
- Da ein Zuchtrichter auch die Aufgaben eines Zuchtwartes ausüben kann, muss der Zuchtrichteranwärter mindestens 3 Würfe mit mindestens 2 unterschiedlichen Zuchtwarten oder Zuchtrichtern abgenommen haben.
- Zum Ende der Anwartschaft hat der Zuchtrichteranwärter eine Prüfung abzulegen.
- Im Rahmen seiner Ausbildung soll der Anwärter an kynologischen Kursen/Seminaren teilnehmen.
- Pflicht ist wenigstens die Teilnahme an einer 6-tägigen Ausbildungsveranstaltung der Zuchtrichter der EZFG.
Am 23. 03.2013 habe ich die Mitgliedschaft in der EZFG e.V. gekündigt und damit auch die Ausbildung zum Zuchtrichter der EZFG e.V. beendet.